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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
§1

Ein Online-Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Online-Anzeigen eines werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in Online-Medien zum Zwecke der Verbreitung.

§2 Online-Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Online-Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Online-Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Online-Anzeige innerhalb der in §1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
§3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in §3 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Online-Anzeigenmenge hinaus weitere Online-Anzeigen abzurufen.
§4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Dresdner Anzeiger nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem  Dresdner Anzeiger zu erstatten.
§5 Aufträge, die erklärtermaßen zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Plätzen im Online-Angebot geschaltet werden sollen, müssen so rechtzeitig beim  Dresdner Anzeiger eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
§6 Eine Online-Anzeige besteht entweder aus einem Banner oder aus einem Button, die als Werbefläche oder mit einem Verweis ('Link') auf weitere Informationen geschaltet werden kann. Diese Werbeflächen können auch als animierte Banner oder Button als Bewegtbild erscheinen. Textanzeigen sind Online-Anzeigen, die nicht grafisch gestaltet sind.
§7 Der  Dresdner Anzeiger behält sich vor, Online-Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des  Dresdner Anzeigers abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den  Dresdner Anzeiger unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
§8 Im Verhältnis zum  Dresdner Anzeiger trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Online-Anzeige zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen (Dateien). Dies gilt auch für diejenigen textlichen oder bildlichen Daten, die hinter einem Verweis ('Link') zu finden sind. Dem Auftraggeber obliegt es, den  Dresdner Anzeiger von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags gegen den   Dresdner Anzeiger erwachsen. Der  Dresdner Anzeiger ist nicht verpflichtet, Aufträge und Online-Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber hält den  Dresdner Anzeiger auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
§9 Der Auftraggeber stellt die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung der erforderlichen Daten sicher.
§10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder bei unvollständigem Erscheinen der Online-Anzeige nach Wahl des  Dresdner Anzeigers Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzschaltung im Umfang, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des für die betreffende Online-Anzeige zu zahlenden Entgeltes.
§11.1 Dies gilt nicht für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des   Dresdner Anzeigers wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Kein Fehler liegt vor, wenn die beanstandete Darstellung durch die Verwendung einer nichtgeeigneten Internet-Software (sogenannter Browser) hervorgerufen wurde.
§10.2 Der  Dresdner Anzeiger übernimmt keine Gewährleistung der Funktionsfähigkeit auf Monopolübertragungswegen der Deutschen Bundespost/Telekom und dem Ausfall von Kommunikationsnetzen anderer Betreiber. Keine Gewährleistung wird übernommen für unvollständige oder nichaktualisierte Angebote auf sogenannten Proxyservern kommerzieller Online-Dienste sowie anderen Online-Anbietern.
§10.3 Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der  Dresdner Anzeiger darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit vom Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen zwei Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Spätere Schadensersatzansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen.
§11 Fällt die Durchführung eines Auftrags aus programmlichen oder technischen Gründen, insbesondere Rechnerausfall, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leitungsanbietern, oder aus vergleichbaren Gründen aus, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Sofern es sich nicht um eine unerhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hiervon informiert.
§12 Zur Verfügung gestelltes Datenmaterial wird nur auf besondere Anforderung des Auftraggebers zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Daten endet zwei Wochen nach Ablauf des Auftrags.
§13 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die verlagsübliche Gestaltung zugrunde gelegt.
§14 Sind etwaige Mängel der Daten nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei unzureichender Schaltung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Online-Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Schaltung der nächstfolgenden Online-Anzeige auf den Fehler hinweist.
§15 Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Rechnung fällig, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist der  Dresdner Anzeiger berechtigt, bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit dem kaufmännischen Auftraggeber die banküblichen Zinsen für Dispositionskredite zu berechnen.
§16 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen erhoben, die 2 v.H. über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz liegen, es sei denn, daß der Auftraggeber nachweißt, daß dem  Dresdner Anzeiger ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender nachgewiesener Verzugsschäden, insbesondere Einziehungskosten, bleibt dem  Dresdner Anzeiger jedoch unbenommen.

Im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt zudem, daß der   Dresdner Anzeiger ab Fälligkeit der Forderung berechtigt ist, Fälligkeitszinsen in Höhe von 2 v.H. über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.

Für jeden Fall der Stundung behält sich der  Dresdner Anzeiger das Recht vor, für den Zeitraum der Stundung, auf deren Gewährung der Auftraggeber keinen Anspruch hat, die üblichen Bankzinsen für Dispositionkredite zu verlangen. Ohne das Recht würde eine Stundung nicht gewährt

§17 Der  Dresdner Anzeiger kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Online-Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der  Dresdner Anzeiger berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Online-Anzeigen ohne Rücksicht auf das ursprünglich vereinbarte Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
§18 Werbungmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungtreibenden an die Preisliste des  Dresdner Anzeigers zu halten.
§19 Bei Änderung der Online-Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen von Kaufleuten sowie bei Daueraufträgen von Nichtkaufleuten sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist.
§20 Kosten für die Anfertigung notwendiger Datensätze sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
§21 Kündigungen/Stornierungen einer Online-Anzeige müssen schriftlich erfolgen. Bei Kündigungen/Stornierungen einer Online-Anzeige kann der   Dresdner Anzeiger die bis dahin entstandenen Erstellungskosten berechnen.
§22 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Dresdenvereinbart. Auch als Erfüllungsort wird Dresden vereinbart, soweit dies möglich ist.
§23 Für die Abwicklung eines Online-Anzeigenauftrags sind ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichende Bedingungen finden auch dann keine Anwendung, wenn der  Dresdner Anzeiger im Einzelfall nicht widerspricht.
§24 Sollte eine der obenstehenden Klauseln rechtsunwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unangetastet bleiben. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
§25 Ist der Auftraggeber abgemahnt worden oder hat er bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigen (-inhalte) abgegeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, den  Dresdner Anzeiger schon aus diesem Grunde jede Mithaftung für den dem Auftraggeber durch eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Anzeigen(-inhalte) entstehenden Schaden verweigern.

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