| §1 |
Ein Online-Anzeigenauftrag im
Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung
einer oder mehrerer Online-Anzeigen eines werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in
Online-Medien zum Zwecke der Verbreitung. |
| §2 |
Online-Anzeigen
sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß
abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Online-Anzeigen
eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten
Online-Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Online-Anzeige innerhalb der in §1 genannten
Frist abgerufen und veröffentlicht wird. |
| §3 |
Bei
Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in §3
genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Online-Anzeigenmenge hinaus weitere
Online-Anzeigen abzurufen. |
| §4 |
Wird
ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Dresdner Anzeiger nicht zu vertreten
hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied
zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß
dem Dresdner Anzeiger zu erstatten. |
| §5 |
Aufträge,
die erklärtermaßen zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Plätzen im Online-Angebot
geschaltet werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Dresdner Anzeiger eingehen,
daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag
auf diese Weise nicht auszuführen ist. |
| §6 |
Eine
Online-Anzeige besteht entweder aus einem Banner oder aus einem Button, die als
Werbefläche oder mit einem Verweis ('Link') auf weitere Informationen geschaltet werden
kann. Diese Werbeflächen können auch als animierte Banner oder Button als Bewegtbild
erscheinen. Textanzeigen sind Online-Anzeigen, die nicht grafisch gestaltet sind. |
| §7 |
Der
Dresdner Anzeiger behält sich vor, Online-Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der
Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen des Dresdner Anzeigers abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder
behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung
für den Dresdner Anzeiger unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem
Auftraggeber mitgeteilt. |
| §8 |
Im
Verhältnis zum Dresdner Anzeiger trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den
Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Online-Anzeige zur Verfügung
gestellten Text- und Bildunterlagen (Dateien). Dies gilt auch für diejenigen textlichen
oder bildlichen Daten, die hinter einem Verweis ('Link') zu finden sind. Dem Auftraggeber
obliegt es, den Dresdner Anzeiger von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen
aus der Ausführung des Auftrags gegen den Dresdner Anzeiger erwachsen. Der
Dresdner Anzeiger ist nicht verpflichtet, Aufträge und Online-Anzeigen daraufhin zu
prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber hält
den Dresdner Anzeiger auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das
Urheberrecht frei. |
| §9 |
Der
Auftraggeber stellt die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung der erforderlichen Daten
sicher. |
| §10 |
Der
Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder bei unvollständigem Erscheinen
der Online-Anzeige nach Wahl des Dresdner Anzeigers Anspruch auf Zahlungsminderung
oder eine einwandfreie Ersatzschaltung im Umfang, in dem der Zweck der Schaltung
beeinträchtigt wurde. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche
wegen Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des für die
betreffende Online-Anzeige zu zahlenden Entgeltes. |
| §11.1 |
Dies
gilt nicht für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen
Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Dresdner Anzeigers
wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Kein Fehler liegt vor,
wenn die beanstandete Darstellung durch die Verwendung einer nichtgeeigneten
Internet-Software (sogenannter Browser) hervorgerufen wurde. |
| §10.2 |
Der
Dresdner Anzeiger übernimmt keine Gewährleistung der Funktionsfähigkeit auf
Monopolübertragungswegen der Deutschen Bundespost/Telekom und dem Ausfall von
Kommunikationsnetzen anderer Betreiber. Keine Gewährleistung wird übernommen für
unvollständige oder nichaktualisierte Angebote auf sogenannten Proxyservern kommerzieller
Online-Dienste sowie anderen Online-Anbietern. |
| §10.3 |
Im
kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Dresdner Anzeiger darüber hinaus auch
nicht für grobe Fahrlässigkeit vom Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist
gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den
voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.
Reklamationen müssen zwei Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
Spätere Schadensersatzansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen. |
| §11 |
Fällt
die Durchführung eines Auftrags aus programmlichen oder technischen Gründen,
insbesondere Rechnerausfall, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder
Leitungsanbietern, oder aus vergleichbaren Gründen aus, so wird die Durchführung des
Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Sofern es sich nicht um eine unerhebliche
Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hiervon informiert. |
| §12 |
Zur
Verfügung gestelltes Datenmaterial wird nur auf besondere Anforderung des Auftraggebers
zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Daten endet zwei Wochen nach Ablauf des
Auftrags. |
| §13 |
Sind
keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die verlagsübliche Gestaltung
zugrunde gelegt. |
| §14 |
Sind
etwaige Mängel der Daten nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei
unzureichender Schaltung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt
erscheinenden Online-Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Schaltung der
nächstfolgenden Online-Anzeige auf den Fehler hinweist. |
| §15 |
Der
Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Rechnung fällig, sofern nicht im einzelnen
Fall eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist
der Dresdner Anzeiger berechtigt, bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit dem
kaufmännischen Auftraggeber die banküblichen Zinsen für Dispositionskredite zu
berechnen. |
| §16 |
Bei
Zahlungsverzug werden Verzugszinsen erhoben, die 2 v.H. über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz liegen, es sei denn, daß der Auftraggeber nachweißt, daß
dem Dresdner Anzeiger ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung
weitergehender nachgewiesener Verzugsschäden, insbesondere Einziehungskosten, bleibt
dem Dresdner Anzeiger jedoch unbenommen. Im
Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt zudem, daß der Dresdner Anzeiger
ab Fälligkeit der Forderung berechtigt ist, Fälligkeitszinsen in Höhe von 2
v.H. über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.
Für
jeden Fall der Stundung behält sich der Dresdner Anzeiger das Recht vor, für den
Zeitraum der Stundung, auf deren Gewährung der Auftraggeber keinen Anspruch hat, die
üblichen Bankzinsen für Dispositionkredite zu verlangen. Ohne das Recht würde eine
Stundung nicht gewährt |
| §17 |
Der
Dresdner Anzeiger kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags
bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Online-Anzeigen Vorauszahlung
verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
ist der Dresdner Anzeiger berechtigt, auch während der Laufzeit eines
Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Online-Anzeigen ohne Rücksicht auf das
ursprünglich vereinbarte Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem
Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. |
| §18 |
Werbungmittler
und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen
mit dem Werbungtreibenden an die Preisliste des Dresdner Anzeigers zu halten. |
| §19 |
Bei
Änderung der Online-Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden
Aufträgen von Kaufleuten sowie bei Daueraufträgen von Nichtkaufleuten sofort in Kraft,
sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist. |
| §20 |
Kosten
für die Anfertigung notwendiger Datensätze sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder
zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der
Auftraggeber zu tragen. |
| §21 |
Kündigungen/Stornierungen
einer Online-Anzeige müssen schriftlich erfolgen. Bei Kündigungen/Stornierungen einer
Online-Anzeige kann der Dresdner Anzeiger die bis dahin entstandenen
Erstellungskosten berechnen. |
| §22 |
Im
Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Dresdenvereinbart. Auch als
Erfüllungsort wird Dresden vereinbart, soweit dies möglich ist. |
| §23 |
Für
die Abwicklung eines Online-Anzeigenauftrags sind ausschließlich diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichende Bedingungen finden auch dann keine
Anwendung, wenn der Dresdner Anzeiger im Einzelfall nicht widerspricht. |
| §24 |
Sollte
eine der obenstehenden Klauseln rechtsunwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen unangetastet bleiben. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine
Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. |
| §25 |
Ist
der Auftraggeber abgemahnt worden oder hat er bereits eine
Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigen (-inhalte) abgegeben,
ist der Auftraggeber verpflichtet, den Dresdner Anzeiger schon aus diesem Grunde
jede Mithaftung für den dem Auftraggeber durch eine wiederholte Veröffentlichung der
beanstandeten Anzeigen(-inhalte) entstehenden Schaden verweigern. |